Pensionsvorsorge-neu
statt Pensionskassen- Monopol
Entgegen den Ausagen von Mag. Zakostelsky (Obmann der Pensionskassen und ehemaliger ÖVP-Abgeordneter) gibt es auch beim niedrigsten Rechenzins von 3,5 % gravierende Pensionseinbußen.
Beispiel Franz Gruber, Rechenzinssatz 3,5 %, 2002 bis 2017
Pensionszusage 2002: 100%
Pension ab 2016: 60 % (kaufkraftbereinigt: 49 %)
bei höheren Rechenzinsen verbleibt kaufkraftbereinigt nur ein Drittel der zugesagten Pension!
Mehr dazu auf PensionskassenFlop.
Vorgaben für ein neues Pensionskassengesetz
- Ausrichtung an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen und nicht an der Gewinnmaximierung des Finanzsektors
- einheitliche Pensionsvorsorge statt vieler Baustellen
- gesetzliche Pensionsvorsorge
- Pensionskassen (2. Säule)
- Abfertigung-neu
- etc.
- volle Transaprenz durch einheitliche Rahmenbedingungen
- kein Weiterführen von Fehlentwicklungen wie z.B. des bestehenden Pensionskassen-System
- Kostenneutralität für den Staat ist anzustreben
funktionierendes Umlageverfahren für einen gesicherten Lebensabend
Das bestehende Pensionssystem ist in folgenden Punkten zu reformieren:
- gleiche Leistung für gleiche Beiträge durch eine wirkliche Vereinheitlichung der Pensionssysteme. Die Reformen unter schwarz-blau waren bestenfalls ein zarter Beginn
- die Ausgleichzulagen sind im Rahmen der Mindestsicherung aus dem Sozialtopf zu bezahlen
- Senkung der Verwaltungskosten durch Zusammenlegen der Pensionsversicherungsanstalten
- Pensionsberechnung nach den Grundsätzen der Finanzmathematik (Pensionsautomatik)
- Garantie des Staates für die geleisteten Einzahlungen inclusive Wertanpassung zur Abgeltung der Kaufkraftverluste
- jederzeitige Info über die zu erwartende Pension (mit dem Pensionskonto weitgehend verwirklicht)
- flexible Einzahlungsmodalitäten
- Basis: gesetzlicher Pensionsbeitrag wie derzeit
- zusätzliche steuerfreie Beiträge (siehe dazu „Steuerliche Förderung für die indiviudelle Pensionsvorsorge“)
- darüber hinaus versteuerte Beiträge in unbegrenzter Höhe
- flexiblere Pensionszahlungsdmodalitäten
- Pensionsantritt nach einer Mindest-Beitragsdauer individuell wählbar
- faire Kombinationsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Beschäftigung (Altersteilzeit)
Steuerliche Förderung der Pensionsvorsorge
steuerliche Förderung
- jährlicher Freibetrag für zweckgewidmete Beiträge zur Pensionsvorsorge
- keine Besteuerung der Erträge und des Wertzuwachses
gleiche steuerliche Behandlung (gemeinsame Höchstgrenze, Regeln für eine vorzeitige Auszahlung etc.) für …
- Beträge zur Pensionskasse (2. Säule)
- Beiträge zur Abfertigung neu
- Beiträge für eine individuelle Pensionsvorsorge (3. Säule)
- höhere Beiträge in das Umlageverfahren
- Beiträge für Er/Ablebens-Versicherungen
- Aktiensparen
- Wohnungs/Haus – Kauf
- etc.
Vorzeitige Auszahlungen bei Refundierung der Steuervorteile müssen möglich sein
individuelle Pensionsvorsorge statt Pensionskassen-Monopol
- kein Zwangssparen nach den Vorgaben des Arbeitgebers wie bei Pensionskasse und Abfertigung-neu
- Kombinationen müssen möglich sein, z.B. höhere Beträge in das Umlageverfahren und Kreditraten für einen Wohnungskauf
- Die faire Überleitung von bestehenden Verträgen in das neue individuelle System muss möglich sein
Geld heraus bervor es weiter vernichtet wird
keine Bevorzugung des Finanzsektors
- Investitionen in die Realwirtschaft (Wohnungskauf etc.) und Beiträge in das Umlageverfahren sind genau so zu behandeln wie Zahlungen in die Pensionskasse oder Lebensversicherungen