so gehts

individuelle Vorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Pension

Pensionsvorsorge-neu
statt Pensionskassen- Monopol

Entgegen den Ausagen von Mag. Zakostelsky (Obmann der Pensionskassen und ehemaliger ÖVP-Abgeordneter) gibt es auch beim niedrigsten Rechenzins von 3,5 % gravierende Pensionseinbußen.

Beispiel Franz Gruber, Rechenzinssatz 3,5 %, 2002 bis 2017

Pensionszusage 2002: 100%
Pension ab 2016: 60 % (kaufkraftbereinigt: 49 %)
bei höheren Rechenzinsen verbleibt kaufkraftbereinigt nur ein Drittel der zugesagten Pension!

Mehr dazu auf PensionskassenFlop.

Vorgaben für ein neues Pensionskassengesetz

  • Ausrichtung an den Bedürfnissen der betroffenen Menschen und nicht an der Gewinnmaximierung des Finanzsektors
  • einheitliche Pensionsvorsorge statt vieler Baustellen
    • gesetzliche Pensionsvorsorge
    • Pensionskassen (2. Säule)
    • Abfertigung-neu
    • etc.
  • volle Transaprenz durch einheitliche Rahmenbedingungen
  • kein Weiterführen von Fehlentwicklungen wie z.B. des bestehenden Pensionskassen-System
  • Kostenneutralität für den Staat ist anzustreben

funktionierendes Umlageverfahren für einen gesicherten Lebensabend

Das bestehende Pensionssystem ist in folgenden Punkten zu reformieren:

  • gleiche Leistung für gleiche Beiträge durch eine wirkliche Vereinheitlichung der Pensionssysteme. Die Reformen unter schwarz-blau waren bestenfalls ein zarter Beginn
  • die Ausgleichzulagen sind im Rahmen der Mindestsicherung aus dem Sozialtopf zu bezahlen
  • Senkung der Verwaltungskosten durch Zusammenlegen der Pensionsversicherungsanstalten
  • Pensionsberechnung nach den Grundsätzen der Finanzmathematik (Pensionsautomatik)
  • Garantie des Staates für die geleisteten Einzahlungen inclusive Wertanpassung zur Abgeltung der  Kaufkraftverluste
  • jederzeitige Info über die zu erwartende Pension (mit dem Pensionskonto weitgehend verwirklicht)
  • flexible Einzahlungsmodalitäten
    • Basis: gesetzlicher Pensionsbeitrag wie derzeit
    • zusätzliche steuerfreie Beiträge (siehe dazu „Steuerliche Förderung für die indiviudelle Pensionsvorsorge“)
    • darüber hinaus versteuerte Beiträge in unbegrenzter Höhe
  • flexiblere Pensionszahlungsdmodalitäten
    • Pensionsantritt nach einer Mindest-Beitragsdauer individuell wählbar
    • faire Kombinationsmöglichkeiten bei gleichzeitiger Beschäftigung (Altersteilzeit)

Steuerliche Förderung der Pensionsvorsorge

steuerliche Förderung

  • jährlicher Freibetrag für zweckgewidmete Beiträge zur Pensionsvorsorge
  • keine Besteuerung der Erträge und des Wertzuwachses

gleiche steuerliche Behandlung (gemeinsame Höchstgrenze, Regeln für eine vorzeitige Auszahlung etc.) für …

  • Beträge zur Pensionskasse (2. Säule)
  • Beiträge zur Abfertigung neu
  • Beiträge für eine individuelle Pensionsvorsorge (3. Säule)
  • höhere Beiträge in das Umlageverfahren
  • Beiträge für Er/Ablebens-Versicherungen
  • Aktiensparen
  • Wohnungs/Haus – Kauf
  • etc.

Vorzeitige Auszahlungen bei Refundierung der Steuervorteile müssen möglich sein

individuelle Pensionsvorsorge statt Pensionskassen-Monopol

  • kein Zwangssparen nach den Vorgaben des Arbeitgebers wie bei Pensionskasse und Abfertigung-neu
  • Kombinationen müssen möglich sein, z.B. höhere Beträge in das Umlageverfahren und Kreditraten für einen Wohnungskauf
  • Die faire Überleitung von bestehenden Verträgen in das neue individuelle System muss möglich sein
    Geld heraus bervor es weiter vernichtet wird

keine Bevorzugung des Finanzsektors

  • Investitionen in die Realwirtschaft (Wohnungskauf etc.) und Beiträge in das Umlageverfahren sind genau so zu behandeln wie Zahlungen in die Pensionskasse oder Lebensversicherungen